Die Bank wird in kürzestmöglicher Zeit und in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen antworten, bezieht sich die Beanstandung auf Vorgänge und Leistungen banktechnischer und finanzieller Art (Kontokorrentkonten, Kredit- und Zahlungskarten, Darlehen, Finanzierungen ...) oder innerhalb von 90 Tagen, sofern die Beanstandung sich auf Anlagenleistungen bezieht. Ergibt sich die Beanstandung als gerechtfertigt, wird die Bank dem Kunden dieses schriftlich bestätigen; sollte die Lösung des vom Kunden angezeigten Problems nicht sofort erfolgen können oder organisatorische oder technologische Eingriffe bedingen, wird die Antwort - soweit möglich - die dafür notwendigen technischen Zeiten angeben. Im Fall, dass sie die Beanstandung nicht zu akzeptieren beabsichtigt, wird die Bank dennoch schriftliche Antwort mit der Begründung ihrer Entscheidung geben. In diesem Fall oder aber wenn er innerhalb des vorgesehenen Zeitraums keine Antwort erhalten haben sollte, oder aber wenn er mit dem Ausgang der Beanstandung unzufrieden ist, kann er - vor der Anrufung eines Gerichtes - sich an Nachstehende wenden: 1) im Fall von Streitfällen bezüglich Vorgängen und Leistungen banktechnischer und finanzieller Art: - an den Bank-/Finanzschiedsrichter (ABF): ist der beanstandete Fall nach dem 01.01.2007 erfolgt, innerhalb des Limits von 100.000 Euro (sofern die Beanstandung den Antrag eines Geldbetrages mit sich bringt), ohne Betragseinschränkung in allen anderen Fällen;
- an die Prozedur der Permanenten Schlichtung, angeboten von Intesa Sanpaolo in Zusammenarbeit mit allen auf nationaler Ebene anerkannten Verbraucherverbänden, sofern die Beanstandung sich auf eines der im beiliegenden Reglement angegebenen Produkte bezogen hat;
- an den Bank-/Finanzschlichter, auch beim Nichtvorhandensein einer vorausgehenden Beanstandung.
2) im Fall von Streitfällen bezüglich Anlageleistungen und Aktivitäten: - an den Ombudsman-Bankehrengericht: innerhalb von zwei Jahren nach dem beanstandeten Fall, innerhalb des Limits von 100.000 Euro (sofern die Beanstandung den Antrag eines Geldbetrages mit sich bringt), ohne Betragseinschränkung in allen anderen Fällen;
- an die Schlichtungs- und Schiedsgerichtskammer bei der Consob, sobald funktionsfähig, für Streitfälle in bezug auf die Einhaltung von Seiten der Bank der Informations-, Korrektheits- und Transparenzverpflichtungen, vorgesehen in den vertraglichen Beziehungen mit den Anlegern;
- an den Bank-/Finanzschlichter, auch beim Nichtvorhandensein einer vorausgehenden Beanstandung.
In dieser gleichen Sektion werden der interessierten Kundschaft der Praktische Führer für den Bank-/Finanzschiedsrichter (pdf in italienischer Sprache) und die Reglements der Prozedur der Permanenten Schlichtung (pdf in italienischer Sprache), des Ombudsman-Bankehrengericht (pdf in italienischer Sprache) und des Bank-/Finanzschlichters (pdf in italienischer Sprache) zur Verfügung gestellt; alle diese Unterlagen können auch bei jeder Filiale der Bank angefordert werden. Immer in dieser Sektion werden eventuelle zukünftige Reglementerneuerungen eingefügt werden; weitere Informationen stehen in der Sektion "Beanstandungen - Berufungseinlegung - Schlichtung" des Dokumentes über die hauptsächlichen Rechte des Kunden zur Verfügung und weiterhin: - für den Bank-/Finanzschiedsrichter, auf der Website www.arbitrobancariofinanziario.it oder bei den Filialen der Banca d'Italia;
- für den Ombudsmann-Bankehrengericht und den Bank-/Finanzschlichter auf der Website www.conciliatorebancario.it;
- für die Prozedur der Permanenten Schlichtung, angeboten von Intesa Sanpaolo in Zusammenarbeit mit allen auf nationaler Ebene anerkannten Verbraucherverbänden, mittels Einsicht in die Sektion der entsprechenden spezifischen Website>>
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